BeratungsbörseKostenlose Übungsberatung

Die ABIS-Beratungsbörse

Nutzungsbedingungen

Hier steht alles noch einmal ganz genau — verbindlich. Das Wichtigste haben wir Ihnen schon auf So funktioniert's erzählt; überraschen wird Sie hier nichts.

1 Was die Börse ist — und welche Rolle das ABIS hat

Kurz gesagt

Wir sind die Pinnwand, nicht Ihr Vertragspartner. Die Vereinbarung schließen Sie direkt mit Ihrer beratenden Person.

Die Beratungsbörse ist eine Pinnwand der ABIS GmbH — Institut für systemische Kompetenz, Leipzig. Auf ihr veröffentlichen Teilnehmende unserer Weiterbildungen Karten mit kostenlosen Übungsangeboten. Ratsuchende und Organisationen wählen selbst eine Person aus und nehmen direkt Kontakt auf.

Das ABIS stellt die Pinnwand bereit und gibt eingereichte Karten frei, bevor sie erscheinen; geprüft werden dabei allein die Angaben auf der Karte (siehe § 2). Es vermittelt nicht aktiv, nimmt keine Anfragen entgegen, ist an den Beratungen nicht beteiligt und erhält keine Inhalte. Ein Beratungs- oder sonstiges Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen der beratenden Person und der ratsuchenden Person bzw. Organisation zustande — nicht mit dem ABIS. Die beratende Person ist verpflichtet, den Rahmen im ersten Gespräch mit Ihnen zu klären und schriftlich festzuhalten.

2 Übungscharakter — und die Erlaubnis, Fehler zu machen

Kurz gesagt

Alle hier üben — engagiert und aus einer laufenden Weiterbildung heraus. Dass sie noch lernen, ist ehrlich so gemeint und macht das Geschenk aus.

Alle Beratenden auf dieser Börse befinden sich in einer laufenden systemischen Weiterbildung. Sie beraten engagiert und vorbereitet — und sie üben. Zu ihrer Weiterbildung gehört regelmäßige Supervision; ob eine einzelne Beratung dort besprochen wird, entscheiden die Beratenden selbst. Das heißt ehrlich gesagt: Sie dürfen auch Fehler machen; genau dafür gibt es den Übungsrahmen. Wer hier Beratung in Anspruch nimmt, weiß das und bekommt dafür etwas Wertvolles geschenkt: Aufmerksamkeit, Zeit und frische Methodik — ohne Honorar.

Die Freigabe einer Karte durch das ABIS prüft die Angaben auf der Karte (Formulierung, Vollständigkeit, Zugehörigkeit zur Weiterbildung). Sie ist keine Eignungsprüfung der Person und keine Qualitätsgarantie für einzelne Beratungen.

3 Für wen die Beratungsbörse gedacht ist — und für wen nicht

Kurz gesagt

Für Anliegen des Lebens, ab 18. Bei akuten Krisen oder aktueller Behandlung sind Fachleute der wirksamere Weg — das schützt Sie.

Kurz gesagt

Für Fragen der Zusammenarbeit. Kein Gutachten, keine Beratung mit Erfolgszusage — und bei seelischen Krisen Einzelner der falsche Ort.

Die Übungsangebote richten sich an volljährige Menschen mit Anliegen des Lebens und der Arbeit: Entscheidungen, Übergänge, Konflikte, Veränderung, Zusammenarbeit.

Nicht geeignet ist die Beratungsbörse — bitte nehmen Sie das ernst, es schützt Sie —

  • bei akuten seelischen Krisen (dafür sind da: Telefonseelsorge 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222, rund um die Uhr, kostenlos, anonym · ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117 · im Notfall 112),
  • bei aktuell behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankungen — etwa Depression, Angst- oder Essstörung, Sucht, Trauma oder Psychose — oder während einer laufenden psychiatrischen bzw. psychotherapeutischen Behandlung, sofern das Anliegen damit zusammenhängt. Der richtige, wirksamere Weg ist dann eine Psychotherapie; einen Behandlungsplatz vermittelt die Terminservicestelle unter 116 117,
  • wenn eine frühere, abgeschlossene Behandlung genau das Thema berührt, um das es gehen soll — dann gehört das Anliegen in fachliche Hände.

Eine frühere, abgeschlossene Behandlung schließt Sie nicht aus, wenn Ihr heutiges Anliegen davon unabhängig ist. Mit der Kontaktaufnahme und der Vereinbarung bestätigen Ratsuchende, dass keiner der genannten Ausschlussgründe vorliegt. Beratende dürfen und sollen eine Beratung beenden und weiterverweisen, wenn sich im Verlauf etwas anderes zeigt.

Die Übungsangebote richten sich an Fachkräfte, Führungskräfte, Teams und Organisationen mit Fragen der Zusammenarbeit: Führung und Rollen, Konflikte, Veränderung, Entscheidungen, Teamdynamik.

Nicht geeignet ist die Beratungsbörse — das schützt beide Seiten —

  • als Ersatz für Rechts- oder Steuerberatung, für ein Gutachten oder eine Mediation mit Rechtswirkung,
  • als Unternehmensberatung mit Erfolgszusage — es bleibt Übung, ein geschützter Raum zum Ausprobieren, kein Auftrag mit garantiertem Ergebnis,
  • wenn es im Kern nicht um die berufliche Frage geht, sondern um beginnende oder akute seelische Krisen sowie um aktuell behandlungsbedürftige psychische Erkrankungen. Bitte informieren Sie Ihre beratende Person, sollten erste Anzeichen hierfür während des Beratungsprozesses auftreten — dann gehört es in fachliche Hände.

Geht es einer einzelnen Person seelisch akut schlecht, ist die Beratungsbörse nicht der richtige Ort. Der betriebsärztliche Dienst oder die 116 117 helfen dann verlässlich weiter.

Mit der Kontaktaufnahme und der Vereinbarung wird bestätigt, dass keiner der genannten Ausschlussgründe vorliegt. Beratende dürfen und sollen eine Beratung beenden und weiterverweisen, wenn sich im Verlauf etwas anderes zeigt.

4 Keine Heilkunde, keine Rechts- oder Steuerberatung

Kurz gesagt

Es bleibt Übung: keine Heilbehandlung, keine Rechts- oder Steuerberatung, keine Diagnose.

Systemische Übungsberatung ist keine Psychotherapie und keine Heilbehandlung; sie stellt keine Diagnosen und behandelt keine Krankheiten. Für Organisationen gilt ergänzend: Die Übungsformate sind keine Rechts- oder Steuerberatung, keine Mediation mit Rechtswirkung, keine Gutachten und keine Unternehmensberatung mit Erfolgszusage.

5 Vertraulichkeit — und ihre ehrlichen Grenzen

Kurz gesagt

Was Sie besprechen, bleibt vertraulich; in der Ausbildung wird nur anonym geübt. Ein gesetzliches Schweigerecht wie bei Ärzt:innen gibt es hier aber nicht.

Vertraulichkeit wird in der Vereinbarung beidseitig zugesagt; in der Ausbildungssupervision werden Fälle ausschließlich anonymisiert besprochen. Zur Ehrlichkeit gehört: Beratende in Ausbildung haben — anders als Ärzt:innen oder approbierte Psychotherapeut:innen — kein gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht. Die vereinbarte Vertraulichkeit gilt, findet ihre Grenzen aber dort, wo das Gesetz sie zieht.

6 Videoaufzeichnung zu Lernzwecken

Kurz gesagt

Aufgezeichnet wird nur mit Ihrem Ja — jederzeit widerrufbar, danach ist die Aufnahme zu löschen. Liveberatungen sind auf der Karte gekennzeichnet und werden nicht aufgezeichnet.

Die meisten Übungsberatungen werden auf Video aufgezeichnet — das gehört zum Lernen: Die Teilnehmenden schauen ihre Gespräche zur Nachbereitung noch einmal an, manchmal gemeinsam mit ihren Klient:innen, oder bringen Ausschnitte in die Ausbildungssupervision ein. Aufgezeichnet wird nur mit Ihrer vorherigen, ausdrücklichen Einwilligung, die in der Beratungsvereinbarung festgehalten wird — Sie können sie auch verweigern oder jederzeit widerrufen; die Beratung findet dann ohne Aufzeichnung statt. Die Aufnahmen verbleiben bei der beratenden Person. Sie ist verpflichtet, sie nicht zu veröffentlichen, sie ausschließlich lokal und geschützt aufzubewahren — nicht in Cloud-Dienste zu synchronisieren und nicht über Messenger zu versenden — und sie mit Abschluss des Ausbildungsabschnitts zu löschen, spätestens zwölf Monate nach dem letzten Termin. Widerrufen Sie Ihr Einverständnis, ist die Aufnahme unverzüglich zu löschen.

Eine Besonderheit sind Liveberatungen: Beratungen zu festen Supervisionsterminen, bei denen eine Ausbildungsgruppe von bis zu zehn Personen und eine Lehrtrainerin oder ein Lehrtrainer des ABIS zuschauen und am Ende ein Reflecting Team seine Resonanz teilt. Karten, die das anbieten, sind entsprechend gekennzeichnet — Sie wissen also immer vorher, worauf Sie sich einlassen. Liveberatungen werden nicht aufgezeichnet.

7 Haftung

Kurz gesagt

Für die Beratung sind die beiden Beteiligten verantwortlich, nicht das ABIS.

Für Inhalt, Verlauf und Ergebnisse der Beratungen und Übungsformate sind ausschließlich die beiden Beteiligten verantwortlich; das ABIS übernimmt hierfür keine Haftung. Das ABIS haftet auch nicht für die ständige Verfügbarkeit der Börse oder die Richtigkeit der Angaben auf den Karten. Unberührt bleibt eine Haftung des ABIS für eigene vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie in Fällen, in denen das Gesetz eine Haftungsbeschränkung nicht zulässt.

8 Die Karten und der Betrieb der Börse

Kurz gesagt

Karten laufen von selbst aus; das ABIS kann die Börse jederzeit anpassen. Für Ratsuchende bleibt alles kostenfrei.

Ein Anspruch auf Veröffentlichung einer Karte besteht nicht. Das ABIS kann Karten ohne Angabe von Gründen zurückstellen oder entfernen — etwa bei missverständlichen Heilungs- oder Erfolgsversprechen — und die Börse jederzeit ändern, pausieren oder einstellen. Karten laufen automatisch aus und werden von den Teilnehmenden selbst verwaltet. Für Ratsuchende und Organisationen sind die Beratungen vollständig kostenfrei; sie dienen nicht der Anbahnung bezahlter Leistungen. Das ABIS kann Teilnehmenden für zusätzliche Funktionen ihrer Karte ein Entgelt berechnen; auf die Beratung selbst und ihre Unentgeltlichkeit hat das keinen Einfluss.

9 Und sonst

Kurz gesagt

Es gelten auch Impressum & Datenschutz. Fragen? Schreiben Sie uns gern.

Es gelten außerdem unser Impressum und die Datenschutzerklärung. Fragen zur Börse beantwortet das ABIS unter .

Stand: August 2026

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